Häufige Fragen zur Wohnbauförderung

Wie und wo kann ich Änderungen von meinen persönlichen Daten bekanntgeben?

Gewünschte Änderung müssen Sie immer schriftlich an folgende Adresse schicken:

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtalerstraße 1 
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at 

Hier finden Sie das Antragsformular zur Namens- und Adressänderung.

Wie erfolgt die automatische Bezahlung meiner Rate? Was muss ich tun?

Die Begleichung Ihrer Rate für die Wohnbauförderung / Wohn- und Siedlungsfonds-Kredit (WSF-Kredit) erfolgt mittels Einzug.

Füllen Sie das Formular für die Einzugsermächtigung für die Wohnbauförderung bzw. Wohn- und Siedlungsfonds-Kredit (WSF-Kredit) aus und schicken das unterfertigte Formular an folgende Adresse:

Austrian Anadi Bank AG
LANDES-Wohnbauförderung
Domgasse 5
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail: wohnbaufoerderung@anadibank.com
Fax +43 (0)50202 - 3000

Formular Einzugsermächtigung
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Was mache ich, wenn sich die Bankdaten bei einem bestehenden Einzug ändern?

Ändern sich Ihre Bankdaten, füllen Sie das beiliegende Einzugsermächtigungs-Formular aus und schicken das unterfertigte Formular an folgende Adresse:

Austrian Anadi Bank AG
LANDES-Wohnbauförderung
Domgasse 5
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail: wohnbaufoerderung@anadibank.com
Fax +43 (0)50202 - 3000

Formular Einzugsermächtigung
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Wie komme ich zu einer Löschungsurkunde für das Grundbuch?

Die Ausfertigung einer Löschungsurkunde wird nach erfolgter Rückzahlungsmeldung durch die Austrian Anadi Bank automatisch vom Amt der Kärntner Landesregierung an Sie übermittelt.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Landes Kärnten (Abteilung 11) gerne zur Verfügung.

Wie ist die Vorgehensweise bei der Übernahme einer bestehenden Förderung?

Bei Erwerb bzw. Veräußerung einer geförderten Wohnung (bzw. eines Eigenheimes) kann der Wohnbauförderungskredit vom Erwerber nur mit Zustimmung des Landes übernommen werden. Einer Übernahme wird nur zugestimmt, wenn der Erwerber eine begünstigte Person ist und er die Verpflichtung zur Kreditrückzahlung übernommen hat. Mehr Informationen entnehmen Sie aus der Wohnbaufibel.

Was versteht man unter einer begünstigten Rückzahlung?

Darunter versteht man die vorzeitige gänzliche Rückzahlung von Wohnbauförderungskrediten oder von Krediten des Landes-Wohn- und Siedlungsfonds unter Inanspruchnahme eines Nachlasses von 25 % auf den aushaftenden Kreditbetrag. Mehr Informationen entnehmen Sie aus der Wohnbaufibel.

Die begünstigte Rückzahlung ist unter Verwendung der beim Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 11, Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau, aufliegenden Formblätter zu beantragen.
Hier finden Sie das Antragsformular für die vorzeitige gänzliche Rückzahlung.

Welche Schritte sind durch mich erforderlich, damit die Annuitätenzuschüsse weiter angewiesen werden können?

Füllen Sie das Antragsformular zur Weitergewährung von Annuitätenzuschüssen aus und schicken dieses mit den notwendigen Daten an folgende Adresse:

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee

Hier finden Sie das Antragsformular auf Weitergewährung von Annuitätenzuschüssen.

Wer ist Ansprechperson beim Amt der Kärntner Landesregierung?

Für sämtliche Fragen zum Thema: „Wohnbauförderung“ dürfen wir Ihnen folgende Kontaktdaten übermitteln:

Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtalerstraße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 050 536-31002 (Frau Martina Hudej)
Tel.: 050 536-31004 (Fr. Franziska Mayer)
Fax.: 050 536-31000
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at 
Internet: www.wohnbau.ktn.gv.at